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Ortsfamilienbuch Neuenkirchen (Schwanewede)

Lage:

Das Kirchdorf Neuenkirchen liegt am Ostufer der Unterweser (Niederweser), etwa auf halber Strecke zwischen Bremen-Mitte und Bremerhaven. Es ist heute verwaltungsmäßig ein Ortsteil von Schwanewede, Kreis Osterholz, Land Niedersachsen, und schließt unmittelbar an Bremen-Nord, genauer dessen Ortsteil Farge-Rekum an.

Umfang:

Zum Kirchspiel und früheren Gericht Neuenkirchen gehörten die Dörfer Rade, Stellerbruch (heute nur noch Einzelhof, zählt zu Vorbruch), Vorbruch (vormals Hofschlag, nach Vorbruch, „vor dem Broke“, verlegt), Neuenkirchen und Rekum (einschließlich des Einzelhofs Wittenberg, -borg), der adlige Sitz Stelle (zeitweilig zwei adlige Sitze) sowie das Einzelgehöft Göspe mit Wassermühle (zählt zu Vorbruch) und die östlich von Ortskern Schwanewede gelegenen Gehöftgruppen Schukamp (urspr. Schuwekamp), Hamfehr (urspr. Hohnveer) und Lemhorst, und auch die wenigen Höfe von Schwanewede, bevor dieses gerichtlich und kirchlich ausgegliedert wurde. Das Kirchspiel Neuenkirchen grenzte im Norden an die Kirchspiele Bruch und Meyenburg, im Osten an die Kirchspiele Schwanewede und Lesum, im Süden an das Kirchspiel Blumenthal und im Westen an die jenseits der Weser liegenden oldenburgischen  Kirchspiele Berne und Elsfleth. Rekum erhielt 1980 eine eigene, von Neuenkirchen unabhängige, evangelisch-reformierte Gemeinde. Heute (2006) umfasst das Kirchspiel Neuenkirchen die Ortsteile Neuenkirchen, Vorbruch (mit Göspe und Stellerbruch) und Rade, sowie seit 1993 die Weserinsel Harriersand.

Geschichte:

Im Jahre 1080 belehnte der Bremer Erzbischof Liemar die mit ihm verwandte ritterliche Ministerialenfamilie von Stelle, Mundschenken des Erzbischofs, mit umfangreichen Ländereien sowie den Gerichtsrechten am Südrand der Osterstader Marsch. Hieraus entstand das Gericht und nach Bau einer Kirche das Kirchspiel Neuenkirchen. Um 1100 errichtete man in romanischem Baustil als Kirchturm einen Wehrturm aus Feldsteinen, der im Obergeschoss mit einer romanischen St.-Michaelskapelle ausgestattet wurde und noch heute steht. Das Kirchenschiff dürfte anfangs aus Holz (Fachwerk) bestanden haben; 1192 wurde ein wie der Turm ganz aus Feldsteinen gemauertes Kirchenschiff mit drei romanischen Kreuzgewölben eingeweiht. Der erste urkundlich belegbare Pastor zu Neuenkirchen war Ehrenfridus, der 1240 zusammen mit einigen Herren von Stelle und anderen Adligen genannt ist.

Die Adelsfamilie von Stelle saß zunächst auf einer Turmhügelburg auf dem Rader Sand unweit der Einmündung des Gösper Mühlenfleths (damals „Leve“ genannt) in die Weser.  Später baute sie sich einen durch Gräben gesicherten adligen Hof mit Bergfried im Sietland nahe dem Geestrand östlich der Landstraße von Vorbruch nach Rade (heute „Hofstelle“, verfälscht aus „Hof Stelle“!). Das Gericht Neuenkirchen und damit die Territorialherrschaft gelangte nach dem Tode des letzten Richters aus der Familie von Stelle (Diedrich von Stelle, zuletzt lebend erwähnt 1427)  durch Kauf vom Erzbistum an den Rat der Stadt  Bremen, der adlige Hof fiel an die Familie von Sandbeck. Im Mittelalter existierten im Gericht Neuenkirchen weitere Adelsfamilien: Die von Reken zu Rekum, die ihren Sitz vor 1300 auf einer durch Gräben und Wälle gesicherten Turmhügelburg hatten (heute vom Parkplatz des Kraftwerks Farge bedeckt) und ebenfalls im 15. Jahrhundert ausstarben, und die von Schwanewede, die sich im Spätmittelalter aus dem Territorium des Gerichts Neuenkirchen ihre eigene kleine Herrschaft mit adligem Dammgericht in Schwanewede herausschnitten, 1581 dort eine Kirche gründeten und im 19. Jahrhundert ausstarben.
Nachdem das Kirchspiel im dreißigjährigen Krieg schwer zu leiden hatte, gelangten das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden durch den Westfälischen Frieden 1648 an Schweden. Beide wurden Herzogtümer. Die Stadt Bremen verlor damals ihre Landgebiete (Amt Bederkesa, Gericht Lehe, Amt Blumenthal und Gericht Neuenkirchen) ebenfalls an Schweden. Die Herzogtümer wurden von Stade aus durch einen schwedischen Gouverneur verwaltet. Nach einem knapp siebenjährigen Zwischenspiel zwischen Dänemark und Schweden erwarb 1719 das Königreich Großbritannien-Hannover von beiden die Herzogtümer Bremen und Verden und damit auch das Gericht/Kirchspiel Neuenkirchen. 1939 kam Rekum infolge der Aufteilung des preußischen, ehemals hannoverschen Altkreises Blumenthal als einziges Dorf des Kirchspiels Neuenkirchen an die Freie Hansestadt Bremen und wurde Bestandteil von Bremen-Farge. Die übrigen Dorfschaften des Kirchspiels kamen an den neuen Kreis Osterholz.

Da Neuenkirchen zur Zeit der Reformation in stadtbremischem Besitz war, wurde es auf Anweisung des Bremer Rats wie die Stadt selbst zunächst um 1534 evangelisch-lutherisch (Prediger Albert von Jülich), dann aber 1582  evangelisch-reformiert (Prediger Conrad Schmalz). Auch unter der schwedischen, dänischen, hannoverschen und preußischen Herrschaft blieb das Kirchspiel evangelisch-reformiert. Die Stadt Bremen behielt das Patronatsrecht an den Kirchen Blumenthal und Neuenkirchen bis 1812.
1768 wurde das baufällige alte Kirchenschiff aus Feldsteinen weitgehend abgerissen und unter der Leitung des Blumenthaler Amtsvogts Findorf in der heutigen Form aus Ziegelsteinen neu errichtet. Der Turm, dessen Dachstuhl im Lauf der Jahrhunderte mehrfach durch Feuer vernichtet wurde, erhielt seine heutige Dachform und Ziegeleindeckung erst 1902. Das alte Turmdach war höher und spitzer als das heutige und war bis 1856 mit Holzschindeln, danach mit Schiefer eingedeckt.

Die Quellenlage:

Das Kircharchiv Neuenkirchen besitzt folgende, primär für die Personengeschichte relevante Quellen: (1) Kirchenbücher mit Geburts-/Tauf-, Heirats- und Sterbe-/Bestattungsdaten (z.T. auch Konfirmationsdaten) der Jahre 1606-1616 sowie 1743 bis heute. (2) Grabsteine bzw. deren überlieferte Inschriften.
Das Niedersächsische Staatsarchiv in Stade verfügt über Neben-Kirchenbücher des Kirchspiels Neuenkirchen der Jahre 1746, 1751-52, 1757-59, 1761-63 und 1765-1852. Ferner liegen dort zahlreiche Ehekontrakte vornehmlich des 18. und 19. Jahrhunderts (Verzeichnis nach Jahren geordnet bei der „Maus“, Gesellschaft für Familienforschung im Internet).
Im Synodalarchiv der ev.-ref. Kirche Norddeutschlands in Leer (Ostfriesland) befinden sich Armenlisten und Kirchenrechnungen der Gemeinde Neuenkirchen aus der Zeit von 1680 und 1730.

Bemerkungen zu dem hier (2011) vorliegenden OFB:

  1. Diese zweite Ausgabe enthält den Inhalt der Kirchenbücher 1743-1910 sowie die Daten der im 1. Weltkrieg Gefallenen. Sie basiert auf den Original-  und Nebenkirchenbüchern, einigen Grabstein-Angaben und Ehekontrakten. Eine Gesamtüberarbeitung ist geplant.
  2. Ohne Zweifel ist diese Ausgabe nicht völlig fehlerfrei, da die 1743 bereits lebenden Personen datenmäßig nicht vollständig beschreibbar sind. Wir haben dazu Konfirmandenregister, Inhalte von Ehekontrakten sowie bei Geburten ab 1743 für etwa 30 Jahre die Namen der Taufpaten zur Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen herangezogen. - Was die Taufpaten anbetrifft, so sind deren Namen im Allgemeinen nur dann aufgenommen worden, wenn sie zur Klärung von Verwandtschaftsverhältnissen beitragen können. Wenn Sterbealter und Todesursachen genannt sind, so sind sie unter „Bemerkungen“ aufgenommen.
  3. Geplant ist die Aufnahme des Fragments von 1606-1616 sowie der zahlreichen für das Kirchspiel relevanten Einnahmenverzeichnisse der Klöster Lilienthal und Osterholz, des Bremer Domkapitels und der Neuenkirchener  Kirche selbst, sowie der Mannzahl- (Militär-) Register, Höfe-, Vieh-, und Häuserregister, Kopf-, Schatz- oder Steuerregister, Landbücher und Meier-Akten, Kirchenverwaltungsakten usw. (Staatsarchive Bremen und Stade, Synodalarchiv der ev.-ref- Kirche, Leer). Es soll auf diese Weise versucht werden, die Lücke zwischen 1616 und 1743, so gut es geht, zu schließen. Das wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
  4. Durch die Einführung der staatlichen Standesämter 1875 ging die Führung der Zivilstandsregister         von den Kirchen an die Standesämter über. Dadurch wurden die Geburten- zu Taufregistern (bei weiterer Notierung der Geburtsdaten der Täuflinge), die Sterbe- zu reinen Beerdigungsregistern. In diesen fehlt oft die Notierung des exakten Sterbetages; stattdessen ist das Sterbealter genannt, jedoch oft nur als Jahr(e) ohne Monat(e) und Tag(e) angegeben. Bei den Eheschließungen wurde hier die kirchliche Trauung notiert, das  standesamtliche Ehedatum unter Bemerkungen genannt. Diese Änderung hat zur Folge, dass im OFB zahlreiche Sterbedaten nach 1875 nicht vollständig anzugeben sind. Da die Unterlagen der Standesämter aus Datenschutzgründen nicht allgemein zugänglich sind, muss in solchen Fällen von den Interessenten selbst in den Standesamtsakten geforscht werden. Das zuständige Standesamt ist heute das Standesamt Schwanewede, Rathaus.

Wir danken Herrn Karl Heinz Behrend vom Kirchenvorstand und –archiv in Neuenkirchen, Frau Uta Bothe und den Herren Rudolf Voß (+) und Horst Klostermann von der Gesellschaft für Familienforschung „Die Maus“,Bremen, Herrn Dr. Herbert Juling sowie Herrn Heiko Thimm, Linz am Rhein, Entwickler des Programms GenProfi, für ihre engagierte Hilfe.

Oktober 2011
Hans Georg Trüper und Erika Trüper
Am Draitbusch 19, 53177 Bonn
hgtrueper@googlemail.com
 


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Hans Georg Trüper und Erika Trüper


Letzter Stand Ortsfamilienbuch Neuenkirchen (Schwanewede): 26.10.2011
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