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Livro de herança local Tattenitz
Relatório de familia
Sofia NEMLUVIL [1] [2]
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Nomes: |
Sofia Nemluvil casado: Fromm também referido como: Sofie também referido como: Sophie |
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Falecimento: |
Priester: Franz Storzer Krankenhaus Causa: Lungentuberkulose [4] |
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Deutsches Volksblatt, 13. Februar 1896 Ein mysteriöser Fall. Mährisch Trübau. 10. Februar. In der hiesigen Bevölkerung wird folgender mysteriöse Fall viel besprochen: Seit Jahren betreibt hier ein gewisser Moriz Möller ein Pfaidlergeschäst und nebstbei einen Handel mit Silbersachen. Bei besagtem Moriz Möller dienten in letzter Zeit zwei Dienstmädchen im Alter von 18 und 19 Jahren, Namens Emilie Schwab und Sofie Nemluvil, Beide aus dem nahen Dorfe Tattenitz, über deren bisheriges sittliches und sonstiges Verhalten absolut nichts Ungünstiges eruirt werden konnte. Beide Mädchen standen bei Möller im ersten Dienste. Vor etwa 14 Tagen erschien nun eines dieser Mädchen beim hiesigen, gewöhnlich als Gerichtsarzt fungirenden Arzte Dr. Josef Czerny mit dem Ersuchen, er möge sie untersuchen, da ihr in ihrem Dienstorte Blut abgezapft werde. Der Arzt hielt diese Angabe für gänzlich unglaubwürdig, constatirte aber an der von dem Dienstmädchen bezeichneten Stelle unter dem Kniegelenke einen kleinen „Schorf" (sogenannten „Grind"). Das Mädchen gab an, daß die letzte Blutabzapfung vor zwei Tagen stattgefunden habe. Tr. Czerny machte von diesem Vorfalle dem Gemeinderathe und Polizeicommissär Josef Petsch Mittheilung. Das Dienstniädchen wurde nun auf das Gemeindepolizeiamt gerufen und bestätigte hier ihre Angaben mit nachstehenden Details, die sie alle zu beschwören sich bereit erklärte: Schon die frühere Magd, Namens Philomene, die jetzt auswärts diene, habe gesagt, daß ihr bei Moriz Möller Blut abgezapft worden sei und sie aus Angst hierüber den Dienst verlassen habe, nachdem sie einige Nächte nicht gewagt hatte, sich zu Bette zu legen, vielmehr die Nächte am Sessel angekleidet zugebracht habe. Das Mädchen gab an, daß sie betäubt worden sei. Thatsache sei, daß sowohl Moriz Möller als dessen Ehegattin den Dienstmädchen verboten, die vom Wohnzimmer zur Küche (wo sie schlief) führende Thüre abzusperren. Die Blutabzapfung sei schon mehreremale erfolgt, sie geschehe immer im inneren Knie- oder Ellenbogengelenk. Des Morgens darauf spüre das Mädchen immer ein sonderbares Gefühl, zu dem sich ein heftiges Kopfweh und abnormale Schwäche in dem betreffenden Arme oder Fuße geselle. An demselben (im Gelenke) sei dann ein etwa Vierkreuzerstück großer, rother Fleck zu sehen, in welchem mehrere (etwa 3 bis 5) Stiche, wie von einer starken Nadel erkennbar seien. Das eine der Mädchen habe aus Angst stets nur mit hohen Strümpfen und einer Jacke bekleidet sich zu Bette gelegt. Diese habe die Flecke immer nur am Beine, die andere am Arme gehabt. Befragt, warum die Mädchen im Dienste geblieben seien, sagte die Einvernommene, daß sie es dort sonst sehr gut gehabt hätten, daher nicht fortgehen wollten. Ueber die Adresse des Dienstmädchens Philomene befragt, verwies sie auf einen in Mährisch-Trübau befindlichen Verehrer der Philomene. Gemeinderath Petsch ließ nun das zweite Dienstmädchen des Moriz Möller, den Verehrer und eine mit der Philomene befreundete Köchin vorladen. Das zweite Dienstmädchen des Möller bestätigte die Angaben des ersten, erbot sich, Alles zu beschwören und verblieb auch bei ihrer Aussage, als man ihr die Möglichkeil einer straf gerichtlichen Untersuchung andeutete. Die befreundete Köchin gab an, daß ihr Philomene vor längerer Zeit, ehe sie aus dem Dienste bei Moriz Möller schied (October 1895) mitgetheilt habe, daß ihr Blut abgezapft worden sei. Sie zeigte auch den bereits beschriebenen Fleck mit drei Stichen am Arme und trat dann später aus Angst aus dem Dienste. Jetzt ist sie in Brünn, Olmützerstraße Nr. 31, im Gasthause bedienstet. Der Gemeinde-Polizei-Commissär brachte die Sache nun bei der Gendarmerie zur Anzeige, welche ihrerseits die Erhebungen wiederholte und dem r. k. Bezirksgerichte Mährisch-Trübau die Anzeige machte. Am 8. Februar d. I. erschien Moriz Möller beim Gemeinde-Polizceamte und verlangte die Internirung (Verhaftung) der beiden Mädchen, welchem Begehren jedoch nicht Folge gegeben wurde. Nun verlangte er die Vorführung und Befragung der Mädchen in seiner Anwesenheit. Dies geschah und die beiden Mädchen wiederholten ihre Angaben in Anwesenheit des Moriz M oller. Hierüber wurde ein Protokoll aufgenommen. Wie die Blutabzapfung geschehen sei, und wer der Thäter sei, konnten sie nicht bestimmt angeben, sie blieben bei der Aussage, daß es im Hause des Möller geschehen sei, und in der Nacht nie ein Fremder gekommen sei. Die Untersuchung des mysteriösen Vorfalles ruht in den Händen des Adjuncten Tr. Fritz Eisler. Moriz Moller soll sich angeblich nach Wien begeben haben, um sich mit einem Rechlsfreund zu berathen. Es wäre zu wünschen, daß die Untersuchung der Angelegenheit mit aller Beschleunigung geführt und festgestellt werde, ob die Deposilionen der genannten Dienstmädchen auf Wahrheit beruhen oder nicht. Der Bote aus dem Waldviertel, 1. März 1896 Mährisch-Trübau. (Jüdisches Blutrituale.) Bei dem in der Herrengasse eine Pfaidlerei betreibenden Juden Moriz Moller waren zwei Dienstmädchen Namens Emilie Schwab und Sofie Nemluvil bedienstet. Dieselben begaben sieb vor einiqen Tagen zu dem hiesigen Arzte Dr. Czerni, um sich einer Unlersuchuing unterziehen zu lassen. Sie behaupteten, in der Nacbt öfters betäubt worden zu sein, und bemerkten nachher am Kniegelenke oder am Ellbogen Vierkreuzerstück große rothe Flecke mit Stichen, die von einer stärkeren Nadel herzurühren schienen. Nack den Erbebungen stellte es sich beraus, daß bereits das früber bei Moller bedienstete Mädchen aus dem gleichen Anlasse den Dienst verlassen batte. Bemerkenswerlt ist, daß die Untersuchung dem Adjunkten Dr. Fritz Eisler, einem getauften Juden, übergeben wurde. Von einem Ergebnisse derselben bat man bisber auch nichts erfahren. In der Stadt herrscht über den Vorfall große Aufregung, die durch das ängstliche Vorgehen der Behörde, das mehr einer Vertuschung als einer Untersuchung gleicht, nur noch gesteigert wird. „O.R." Freies Blatt, 3. Mai 1896 (Das Blutmärchen in Mähren.) Wie alljährlich beim Herannahen der Osterzeit verbreiteten auch dieses Jahr verschiedene antisemitische Blätter eine gruselige Geschichte, wonach der jüdische Kaufmann Moriz Moller in Mährisch-Trüban seiner Dienstmagd Philomena Waclawek des Nachts mittelst Nadelstichen an den Gelenken der Arme und Beine Blut abgezapft habe. Möller hatte durch diese Gerüchte viel zu leiden und war sogar gefährdet, weshalb er selbst die Einleitung der gerichtlichen Untersuchung begehrte. Es ergab sich, daß die Mägde Sofie Nemluwil und Emilie Schwab das Märchen verbreitet hatten; sie wurden verhört und gaben an, die Waclawek habe ihnen mit eigenem Munde erzählt, was Möller des Nachts an ihr vorgenommen habe, mit dem Beifügen, sie sei am Morgen hievon ganz matt und schwach gewesen. Nun wurde die Waclawek als Zeugin vorgeladen und gestand, sie habe Derartiges allerdings den beiden Kameradinnen erzählt, allein sie habe ihnen nur einen Bären aufbinden wollen und sie nicht für so dumm gehalten, daß sie ihr glauben würden. In Wirklichkeit sei Alles erfunden, es sei ihr im Hause Moller's nichts geschehen, derselbe sei reich genug, sich Blut zu kaufen, wenn er wirklich solches benöthigen sollte; sie glaube dies aber nicht, zum Beweise dessen sei sie auch jetzt wieder bei einer jüdischen Familie im Dienste. Daraufhin wurde die Voruntersuchung gegen Möller, die wegen öffentlicher Gewaltthätigkeit geführt worden war, mangels jeden Thatbestandes eingestellt, nachdem auch die Gerichtsärzte die ganze Geschichte als sinnloses Märchen bezeichnet hatten. Dem Möller wurde auch ein Schuldlosigkeitszeugniß ausgestellt. Sein Vertreter erhob nunmehr aber gegen die Urheberin des so gefährlichen Gerüchtes, gegen die Waclawek, die Klage wegen verleumderischer Ehrenbeleidigung, worüber es dieser Tage bei dem Bezirksgerichte Mährisch-Trübau zur verhandlung kam. Die angeklagte Magd änderte mit einemmale vollständig die Darstellung, denn sie trat vor dem Richter mit der Behauptung auf, sie habe früher die Unwahrheit gesprochen, sie sei wirklich mit Nadeln gestochen worden. Da nun entweder die eine oder die andere Angabe falsch sein muß, brach der Richter die Verhandlung ab und verkündete den Beschluß, den Act der Staatsanwaltschaft abzutreten zur Feststellung, ob die Waclawek sich des Verbrechens der falschen Zeugenaussage schuldig gemacht habe. Die Presse, 23. Mai 1896 Gerichtssaal. Das Blutmärchen in Mährisch-Trübau. (Priv.-Tel. der „Abend-Presse".) Brünn, 23. Mai. Ende Februar dieses Jahres verbreitete sich in Mährisch-Trübau das Gerücht, daß der dortige Kaufmann Moriz Moller, der sich zur israelitischen Confession bekennt, seinen Dienstmägden des Nachts mit Anwendung betäubender Mittel — zu rituellen Zwecken Blut abzapfe. Dieses Gerücht gewann bei den niedersten Schichten der Bevölkerung festen Glauben. Dies benützten einzelne Hetzer dazu, um das Volk gegen die Juden aufzureizen. Die Gendarmerie sah sich demnach genöthigt, die Sache zu untersuchen und da dem Gerüchte nach die Mädchen christlicher Confession Sophie Nemluvil und Emilie Schwab zum Opfer gefallen sein sollen, wurden diese eindringlich befragt. Sie gaben bei dem Gemeinde-Amte an, daß sie öfter im Schlafe stechende Schmerzen an den Füßen und Armen verspürten. Am nächsten Morgen wurden sie von Kopfschmerz geplagt und fühlten sich ausfallend geschwächt. Daraus folgerten die beiden Mädchen, daß ihrDienstgeber ihnen des Nachts zu rituellen Zwecken Blut abnehme, umsomehr als ihnen die Mitmagd Philomena Vaclavek kurz vor ihrem Dienstantritte erzählt habe, sie müsse den Dienstplatz verlassen, weil ihr Moller im Schlafe Blut abgelassen habe. Auf Grund dieser Angaben wurde gegen Moriz Moller die Strafanzeige erstattet. Im Zuge der gegen ihn wegen Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach §. 93 St. G. B. eingeleiteten Untersuchung ergänzten die, Dienstmägde ihrer früheren Angaben dahin, daß ihnen Philomena Vaclavek kurz vor deren Abgänge drei Stellen an den Armen gezeigt habe, aus welchen ihr Moller Blut abgenommen haben soll.Sie habe weiter erzählt, daß Moller des Nachts erscheine. zu den Schlafstellen schleiche und seinen Opfern einen Gegenstand vor die Nase halte, wodurch volle Be Betäubung der Sinne eintrete, worauf er das Blut abnehme. Sie sei früher roth im Gesichte gewesen und sehe jetzt sehr blaß aus. Wenn sie weiter im Dienste geblieben wäre, hätte sie sterben müssen. Es wurden somit alle drer Mädchen gerichtsärztlich untersucht und constatirt, daß keine Spuren ei ner Verwundung vorhanden waren. Philomena Vaclavek mußte zugestehen, daß sie gelogen hat, und gab andaß sie sich nur einen Scherz mit den Mädchen erlaubte. Sie selbst habe von solchen rituellen Vorgängen erzählen gehört, gleube aber nicht daran. Es wurde hierauf die gegen Moriz Moller anhängige Untersuchung eingestellt. Da angenommen wurde, daß die Mädchen bei ihrem jugendlichen Alter unter dem Eindruck ein Suggestion handelten, wurden sie wegen Verbrechens der Verleumdung nicht verfolgt. Dagegen erhob gegen die drei Mädchen Moriz Moller bei dem Bezirksgerichte in Mährisch-Trübau die Ehrenbeleidigungsklage. Bei der am 16. April d. I. stattgehabten Hauptverhandlung widerrief Philomena Vaclavek, 18 Jahre alt, Dienststmagd in Brünn, ihre bei dem Landesgerichte abgelegte Zeugenaussage und hielt die Beschuldigung in vollem Umfange aufrecht. Sie sagte, daß sie von Möller beinahe jede zweite Nacht im Schlafe besucht worden sei. Die Thür ihrer Schlafstätte durfte sie nicht absperren und einmal stand sogar die Gattin Moller's im Hemde bei ihr, wie deren Gatte ihr durch Nadelstiche Blut abnahm. Sie hatte niemals früher rothe Flecken am Körper, diese zeigten sich erst, als sie in Moller's Dienste gekommen war. Die Verhandlung wurde daher abgebrochen und es wurden die Acten der Staatsanwaltschaft vorgelegt, welche gegen Philomena Vaclavek unter Verhängung der Haft die Anklage wegen Verbrechens der Verleumdung erhob, worüber heute (am 23. d.) bei dem Landesgerichte in Brünn die Schlußverhandlung stattfand, über deren Verlauf und Endergebniß wrr berichten werden. (Neuigkeits) Welt Blatt, 28. Mai 1896 ... Die Angeklagte, welche bei ihren Angaben beharrte, wurde konform der Anklage schuldig erkannt und zum schweren und mit Fasten verschärften Kerker in der Dauer von drei Monathern verurtheilt. |
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Casamentos / Parcerias
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Crianças / Filhos
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Cônjuge: | Anton FROMM [4] ✶ 13.08.1878 in Sichelsdorf ⚭ 14.07.1908 in Tattenitz [2] | Não foram encontradas crianças! |
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Pais (nativo) |
Irmãos |
Pai: |
Ferdinand NEMLUVIL ✶ 15.05.1831 in Müglitz † 07.09.1917 in Tattenitz ▭ 09.09.1917 in Tattenitz | Theresia NEMLUVIL ✶ 08.10.1856 in Klein-Triebendorf, † aft. 1921
Ferdinand NEMLUVIL ✶ 10.07.1858 in Triebitz
Alois NEMLUVIL ✶ 27.05.1867 in Kersatitz
Justine NEMLUWIL ✶ 08.09.1870 in Kersatitz, † 07.05.1910 in Tattenitz
Agnes NEMLUVIL ✶ 03.02.1872 in Brandeis
Mathilde NEMLUVIL ✶ 22.08.1873 in Luch, † 05.02.1883 in Tattenitz
Anna NEMLUVIL ✶ 04.05.1875 in Tattenitz |
Mãe: |
Eva APPL ✶ 17.12.1834 in Klein-Triebendorf † 03.01.1924 in Tattenitz ▭ 05.01.1924 in Tattenitz | |
Fontes | [1] | Volkszählung, (https:/familysearch.org, https://familysearch.org/records/waypoint/MMRC-D4S:n2094865331?cc=180,
4263'); ), Tattenitz 1880/1890/1900 | [2] | Trauungsmatrik für Tattenitz V / O4-6307, Tattenitz Trauungsmatrik V / O4-6307, (https:/familysearch.org, https://familysearch.org/records/waypoint/MMRC-D4S:n2094865331?cc=180,
4263'); ), ELECTRONIC, O4-6307, Tattenitz, 82 | [3] | ::Tattenitz Geburts-/Taufmatrik VI / O4-3212, Tattenitz Geburts-/Taufmatrik VI / O4-3212, (https:/familysearch.org, https://familysearch.org/records/waypoint/MMRC-D4S:n2094865331?cc=180,
4263'); ), Tattenitz, 12 | [4] | Sterbematrik für Tattenitz V / O4-6308, Tattenitz Sterbematrik V / O4-6308, (https:/familysearch.org, https://familysearch.org/records/waypoint/MMRC-D4S:n2094865331?cc=180,
4263'); ), ELECTRONIC, O4-6308, Tattenitz, 220 | [5] | Sterbematrik für Tattenitz V / O4-6308, Tattenitz Sterbematrik V / O4-6308, (https:/familysearch.org, https://familysearch.org/records/waypoint/MMRC-D4S:n2094865331?cc=180,
4263'); ), ELECTRONIC, O4-6308, Tattenitz, 220 Text: "Diese Leiche wurde vom Pfarramt M: Schönberg sebNo 25/6 1912 Z.519 zur Beerdigung auf dem hiesigen Friedhofe entlassen und mit Bewilligung der k.k.. Bezirkshauptmannschaft M:. Schönberg ddto 25/6 1912 Nr 12696 hierher überführt." | |
Ultima atualização: 20.10.2017
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:: Aviso |
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Neste relatório de famílias, todas as informações sobre Sofia NEMLUVIL estão resumidas. Os nomes listados são (com exceção de dados protegidos) lincados aos relatórios de famílias das pessoas selecionadas. |
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:: Contato |
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Para informações mais detalhadas sobre estes dados ou, se você tiver informações complementares, correções ou perguntas, por favor, nos contate.
Harald Scholz
Die Daten wurden aus dem Programm
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