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Ortsfamilienbuch WabernAnmerkung:
Das "Online-Ortsfamilienbuch" Wabern wird ab Januar 2017 von Herrn Dr. Helmut Hennighausen [helmut(at)hennighausen.org] aus Wabern (Hessen) ergänzt bzw. fortgeführt. Der aktuelle Stand der Datenerfassung im Juli 2024:
Welchen Zeitraum umfasst das Ortsfamilienbuch? Die evangelischen Kirchenbücher von Wabern wurden 1644 von Pfarrer Johannes Kuhn/ Kühn erstmals angelegt und werden -von geringfügigen Lücken (Pfarrerwechsel) abgesehen- bis heute fortgeführt. Eine Ausnahme ist die teilweise weiterführende Übernahme meiner Vorfahren, die ich aus praktischen Gründen ebenfalls mit diesem Programm erfasst habe. Ebenso wurden die in der Spalte „Bemerkung“ gelegentlich angebrachten Hinweise für Trauungen und Sterbeeintragungen übernommen. Als Quellenhinweis ist in diesen Fällen „Randnotiz“ eingegeben worden. Grundsätzlich wurden auch alle Paten übernommen, da bedingt durch die häufige Namensgleichheit in früheren Zeiten oft nur so eine sichere Zuordnung zu einer Familie möglich war. Sie sind in den Personenblättern und Familienbögen dargestellt. Die regelmäßige Erfassung der Konfirmationen beschränkt sich dagegen nur auf die ersten drei Kirchenbücher, da die späteren Kirchenbucheintragungen ausreichend protokolliert wurden. Familiennamen Die Familiennamen wurden in den Kirchenbüchern unterschiedlich geschrieben. Ich habe in der Regel die heutige bzw. die zuletzt angewandte Schreibweise angehalten. Aus diesem Grund sind die verschiedenen Schreibweisen, wie sie früher im Kirchenbuch Wabern vorkamen, in Klammern beigefügt oder im Text näher erläutert. Zum besseren Verständnis der verschiedenen Schreibweisen möchte ich nachfolgend erläutern: Historisch gesehen ist der Rufname (Vorname) älter als der Familienname. Bis weit in das Mittelalter hinein herrschte Einnamigkeit, denn das Leben vollzog sich in kleinen, überschaubaren Bereichen, in denen ein Name zur Unterscheidung der Person ausreichte. Fürsten und hohe kirchliche Würdenträger, mit Ausnahme der Kardinäle, führen auch heute nur den Rufnamen (z.B. Prinz Charles, Papst Benedikt). Feste Familiennamen sind seit dem 8. und 9. Jahrhundert zunächst in den oberitalienischen Städten, danach über Südfrankreich (10. Jh.), der romanischen Schweiz (11.Jh.) und allmählich auch in Deutschland (ab dem 12. Jh.) nachweisbar. Hier setzte sich der Familienname in den meisten Territorien bis ca.1600 durch. In Friesland konnten z.B. die fest vererbten Familiennamen erst gegen Mitte des 19. Jahrhunderts durch amtlichen Zwang eingeführt werden. Auf dem Lande und bei Personen niederen sozialen Standes –vor allem bei Dienern, Gesellen, Knechten und Mägden- hatte der Familienname noch lange Zeit später eine untergeordnete Bedeutung. Beständig bis ins 17.Jh. war nur der Rufname. Der Familienname wurde häufig bei allen Ständen gewechselt. Zum Beispiel änderte der Adel den Namen häufig mit dem Besitz, so dass Glieder derselben Familie verschiedene Namen (Wohnstättennamen) tragen konnten. Auch bürgerliche Geschlechter wechselten ihre Namen oft mit dem Haus, das sie bewohnten. So hieß Johannes Gutenberg eigentlich Henne (Johannes) Gensfleisch. Den uns geläufigen Namen trug er nach dem Haus seiner Mutter in Mainz. Die meisten Familiennamen sind zu einer Zeit entstanden, in der die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung weder lesen noch schreiben konnte. Die Namen wurden mündlich überliefert. Wenn sich einmal die Notwendigkeit ergab, Familiennamen schriftlich festzuhalten, z.B. in Verträgen und Kirchenbüchern, in Gerichtsprotokollen und in Bürger- und Einwohnerlisten, wurden die Namen von schriftkundigen Personen niedergeschrieben. Diese waren darauf angewiesen, die ihnen mündlich angegebenen Namen in Schriftzeichen zu übertragen. Dass dabei Missverständnisse vorkommen konnten, insbesondere wenn mundartliche Eigenheiten auftraten oder wenn es sich um Namen fremder Herkunft handelte, liegt nahe. Es konnte auch nicht ausbleiben, dass derselbe Name bei einer späteren Gelegenheit von einem anderen Schriftkundigen anders aufgefasst und niedergeschrieben wurde. Im Laufe der Jahrhunderte wurden die im Anfang meist recht einfachen Schreibweisen durch zusätzliche Buchstaben angereichert. Man verdoppelte manche Buchstaben oder man verstärkte den Konsonanten durch einen zweiten mit gleichem Lautwert, z.B. ck, dt, tz. usw.. Ferner wurden nicht gesprochene Buchstaben eingefügt, wie e, i, h, usw. Möglicherweise sollte durch diese Schreibweise auf die unterschiedliche Aussprache der vorangehenden Vokale (kurz oder lang) hingewiesen werden. Es fehlte aber an Konsequenz, wie z.B. die Schreibweise Schlieffen zeigt. Man hat eher den Eindruck, dass ein bestimmter Zeitgeschmack (Barock) mit im Spiel war. Auch der Humanismus hat seine Spuren hinterlassen; aus i wurde y (z.B. Feierabend = Feyerabend, mundartlich Feurabend), aber auch umgekehrt aus Theyes, Theys = Theis), aus t ein th, aus k ein c oder eh. Die Umlaute änderten sich in ae, oe und ue. Manche Namen wurden mit lateinischen Endungen versehen (z.B. Kaps = Caps = Capsius) oder sogar ganz latinisiert (Weber = Textor). Über einen längeren Zeitraum deklinierte man Familiennamen, was zur Folge hatte, dass der Nominativ des Namens nicht mehr erkennbar war: „Des Riesen Haus“ z.B. kann bedeuten, das Haus des Ries oder des Riese. Auch der Brauch, bei Frauen die Endung „in“ anzufügen, führte zu einer derartigen Unklarheit. Die „Schützin“ kann die Frau eines Schütz oder eines Schütze sein. Auf diese Weise hat sich im Laufe der Zeit eine bunte Vielfalt der Schreibweisen für ursprünglich gleiche Namen herausgebildet. Das wurde auch nicht dadurch wesentlich verändert, dass sich allmählich die Kunst des Schreibens verbreitete. Der Name Goethe wurde noch im 19. Jahrhundert mitunter als Göthe geschrieben. Die Vielfalt der Schreibweisen für Familiennamen entspricht der Vielfalt der schriftlichen Ausdrucksweise seiner Zeit. Zwar wurden schon seit dem 17. Jahrhundert von mehreren Autoren Regeln für die einheitliche Rechtschreibung vorgeschlagen, sie fanden jedoch keine allgemeine Anerkennung. Erst dem 1880 von Duden veröffentlichten „Vollständigen orthographischen Wörterbuch“ ist es zu verdanken, dass heute feste Rechtschreibregeln existieren. Etwa zur gleichen Zeit führte die allgemeine Einführung der Personenstandsregister zu einer Festschreibung der Familiennamen. War eine Person bei der ersten Eintragung z.B. als „Hoffmann“ eingetragen worden, blieb diese Schreibweise buchstabengetreu bei allen späteren Eintragungen für sie und ihre Nachkommen maßgebend. Sie galt dann auch für das Melderegister, für die Ausstellung von Ausweisen und Pässen und für andere amtliche Vorgänge. Wenn ein so festgelegter „Hoffmann“ den Wunsch hätte, das zweite „f“ abzulegen, wäre das eine Namensänderung, die bei der Namensänderungsbehörde zu beantragen wäre. Auch die Vornamen unterlagen im Laufe der Jahrhunderte Veränderungen. So wurde aus Henn, Hans oder Joes = Johannes, Henrich = Heinrich, Conrad = Konrad, Curt = Kurt, Catharina = Katharina, Ditmar = Dietmar, Velten = Valentin, Wiegand oder Wiegandt = Wigand usw. Allgemeines zur Auswertung der Kirchenbücher Das erste Kirchenbuch mit den Eintragungen von 1644 bis 1751 war naturgemäß am schwierigsten auszuwerten. Waren die Eintragungen anfangs noch recht sorgfältig und überschaubar, so wurde es nach der Amtsübernahme durch Pfarrer Johann Georg Knöpfel (1686 bis 1722) und dessen Sohn Georg Caspar Knöpfel (1722 bis 1751) merklich unübersichtlicher. Es ist nicht nur die schlechte Handschrift, die mit häufigen Streichungen sowie lückenhaftem Nachweis die Glaubwürdigkeit der Eintragungen gelegentlich in Frage stellt, sondern es sind vor allen Dingen die äußerst knappen Eintragungen, welche die Familienzugehörigkeiten für die Nachwelt nur noch selten erkennbar machen. Bei den Taufeintragungen wurde in der Regel der Vorname des Täuflings (fast immer identisch mit dem Vornamen des Paten), danach Vor- und Familienname des Vaters, der/die Taufpaten und der Tauftag angegeben. Gab es nun mehrere gleichnamige Familienväter, die zur gleichen Zeit Kinder taufen ließen, so konnte die Zuordnung zur Familie nur über die Paten erfolgen. Glück hatte man, wenn der Vater oder der/ die Paten einen relativ seltenen Vornamen trugen oder der Beruf angegeben wurde. Wenig hilfreich dagegen waren Paten mit den sehr häufig vorkommenden Vornamen Johannes, Johann Georg, Johann Henrich oder Anna Catharina, Anna Elisabeth usw., denn fast jedes Ehepaar hatte einen Bruder oder eine Schwester mit diesen Vornamen. Gelegentlich wurden Taufen oder andere Ereignisse auch vergessen einzutragen, Familiennamen nachweislich verwechselt und auch Doppeleintragungen (z.B. 1725 und 1726) vorgenommen. In der Amtszeit der beiden Pfarrer „Knöpfel“ (Vater und Sohn) ist auch der große Ausfall der Konfirmationsjahrgänge zu beklagen. Konfirmationsdaten wären besonders dann wichtig gewesen, wenn Taufen nicht in den Kirchenbüchern eingetragen waren. Aber auch im Normalfall bestätigen sie nochmals die Taufeintragung. Es fiel auf, dass bei den vorhandenen Jahrgängen häufig die Väter oder Eltern der Konfirmanden nicht angegeben wurden. Leider fehlte auch oft ein entsprechender Hinweis, wenn der Vater bereits verstorben war. Dies hätte eine eindeutigere Zuordnung bei den vielen gleichnamigen Vätern bedeutet. Heiratseintragungen beschränkten sich meist auf die Angabe des Ehemannes, der Ehefrau und auf das Heiratsdatum. Es wurden nicht immer die Väter bzw. Eltern oder der Herkunftsort vermerkt, so dass bei der häufigen Namensgleichheit die Braut oder der Bräutigam nur aufgrund der Paten bei den nachfolgenden Taufen vermutet werden konnte. Auch die Begräbniseintragungen waren äußerst knapp. Es fehlte tlw. der Hinweis auf den Familienstand. So konnte man oft nicht erkennen, ob der Vater, der gleichnamige Sohn oder eine gleichnamige andere Person beerdigt wurde. Gleiches galt auch für das weibliche Geschlecht. Das Sterbealter wurde, falls angegeben, in vielen Fällen falsch oder zu einer anderen bereits verstorbenen Person gleichen Namens ermittelt. War die Zuordnung von Personen zu einer Familie zu unsicher bzw. manches Mal unmöglich, so habe ich das an der jeweiligen Stelle vermerkt. Erst mit Beginn des zweiten Kirchenbuches im Jahre 1751 durch Pfarrer „Johann Conrad Beck“ befindet man sich wieder auf relativ sicherem Boden der Familienforschung. Durch v.g. Pfarrer wurden nun bei den Taufen auch der Vorname und etwas später auch der Mädchenname der Mutter festgehalten. Bei den Heiratseintragungen wurden die Eltern und häufig auch die Berufsbezeichnung von Vater und Bräutigam vermerkt. In seine Amtszeit (1751-1774) fallen auch die Veränderungen der Schreibweise bei den Familiennamen, z.B. Löber in Löwer, Vennel in Fennel, Weitzel in Witzel usw., die dann auch von seinem Sohn und Nachfolger „Johann Christian Balthasar Beck“ (1774- 1808) übernommen wurden. Um die knappen Kirchenbucheintragungen etwas besser abzusichern habe ich nachfolgende Veröffentlichungen bzw. Nachweise in dieses Familienbuch (Sippenbuch) eingearbeitet: 1.) „In Kassel verstorbene Fremde zwischen 1731 – 1839“ von Friedrich Hamm (erschienen im März 2001) 2.) „Homberger Amtsrechnungen“ (Hessisches Staatsarchiv Marburg). Hier wurden jahrgangsweise alle Einnahmen und Ausgaben eines „Amtes“ festgehalten, so auch die Zahlung eines „Zuzugsgeldes“ von ortsfremden Personen bzw. „Abgangsgeldes“ (Befreiung) von ehemals Ansässigen. Leider sind nicht mehr alle Jahrgänge im Staatsarchiv Marburg vorhanden. Welche Hilfe diese Nachweise für Familienforscher sind, möchte ich an einem Beispiel zeigen. Im 1. Kirchenbuch fand ich für meinen Vorfahren nur die knappe Heiratseintragung (erste Erwähnung im Kirchenbuch Wabern): „Copulati anno 1750 Wo kam er her bzw. wo konnte ich nach weiteren Vorfahren forschen? Auf- schluss gaben die „Homberger Amtsrechnungen“. Hier wurde im Jahrgang 1750 festgehalten, dass im Jahre 1750 „Caspar Weitzel von Vacha“ einen Thaler“ Zuzugsgeld in Wabern gezahlt hatte. So konnte ich trotz der dürftigen Kirchenbucheintragung meine weiteren Vorfahren in Vacha und später in Netra gesichert nachweisen. 3.) Eine wichtige Quelle für Wabern ist auch der im Staatsarchiv Marburg gelagerte Bestand 49 d, Fritzlar 251. Hier wurden für das Jahr 1772 nicht nur die Steuerlisten, sondern auch alle damals lebenden Personen mit Alter, Familienverhältnissen und den Berufen festgehalten. Bedauerlicherweise gibt es diesen Nachweis nur für 1772. Die Bevölkerung von Wabern war in dem erfassten Zeitraum durchweg evangelisch. Es wurde daher auf den Religionsnachweis (bis auf die wenigen Ausnahmen kath. Glaubens) verzichtet. Bemerkungen:
Falls der Vorname oder Familienname aus den KB nicht zu ersehen war, wurde NN eingetragen (NN = lat.: Nomen Nescio = Name mir nicht bekannt). Außereheliche Verbindungen (o-o) werden aus programmtechnischen Gründen wie reguläre Eheschließungen dargestellt. Die Erfassung der Daten erfolgte mit dem Programmsystem „GES-2000, Version 2006“ von Hans-W. Knoll. Es können vielfältige Ausdrucke/ Listen (ca. 150), auch mit Vorgabe der jeweils eigenen Ahnennummer, vorgenommen werden. So können Personenblätter, Familienbögen, verschiedene Formen von Ahnentafeln (auch mit Bildern), Ahnenlisten, Ortsfamilienbücher, Geschlechtsbücher usw. ausgedruckt werden. Schriften, Farben und Besonderheiten können vorher eingestellt bzw. verändert werden. Einige Tafeln bzw. Listen können nach „Word“ übernommen werden. Jedoch muss man dann, was Formen und Eleganz der Ausdrucke angeht, einige Abstriche machen. Über besondere Programme kann z.B. nach gemeinsamen Vorfahren gesucht werden. In eigener Sache Trotz aller Mühe und Sorgfalt können Schreib- oder Übertragungsfehler nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere bei der äußerst häufigen Namensgleichheit im ersten Kirchenbuch in Verbindung mit knappen Eintragungen können durch weitere Archivnachweise bzw. Archivfunde neue Erkenntnisse gewonnen werden. In diesem Fall bitte ich um eine kurze Mitteilung. Anregungen und Einwänden zu der Zusammenstellung stehe ich offen gegenüber. Die Daten dieser Datenbank werden von mir in regelmäßigen Abständen ergänzt bzw. berichtigt. Ich bitte daher nochmals mir Abweichungen bzw. Fehler über die untenstehende E-Mail-Adresse, Postanschrift oder Telefonnummer mitzuteilen. Zum Schluss möchte ich allen danken, die mit „Rat und Tat“ mitgewirkt haben. Mein besonderer Dank gilt Rainer Kumaus aus Wabern, der mir die Unterlagen für diese Zusammenstellung zur Verfügung gestellt hatte und meiner Frau, die mit viel Geduld und tätiger Mithilfe zum Gelingen beigetragen hat. Kassel, den 01.06.2008 Karl-Heinz Witzel
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Wabern: 31.07.2024 |