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Ortsfamilienbuch Lavelsloh

Das Kirchspiel Lavelsloh, auf niedersächsischer Seite an der Grenze zu NRW gelegen, wenige km östlich von Rahden/Westf., umfaßte im hier bearbeiteten Zeitraum das Gebiet des früheren Amts Diepenau. Zu ihm zählten (Zahlen von 1895) der Flecken Diepenau (71 Wohngebäude, 434 Einwohner, Bürgerrecht) und die Orte Bahlen (4 W, 27 E), Bohnhorst 55 W, 315 E), Bohnhorsterhöfen (7 W, 46 E), Bramkamp (31 W, 174 E), Dunkhorst (17 W, 81 E), Essern (36 W, 254 E), Haßfelderbahlen (3 W, 13 E), Hauskämpen (14 W, 96 E), Lavelsloh (115 W, 617 E), Nordhausen (27 W, 151 E), Nordel (80W, 431 E), Osterloh (20 W, 116 E), Quellhorst (2 W, 25 E) Schwarzenhausen (13 W, 71 E), Steinbrink (26 W, 188 E), Stellhorn (7 W, 40 E), sowie 8 Höfe des ansonsten zum Kirchspiel Varrel gehörenden Ströhen (insgesamt 243 E, 1459 E - bildete ab 1868 ein eigenes Kirchspiel), sowie den gelegentlich in den Kirchenbüchern genannten Ortsbereichen Bohnhorster Bahlen, Nordeler Bruch, Verbarg und Vordenbahlen.

Die statistischen Zahlen wurden bei Heinrich Gade "Historisch-statistische Beschreibung der Grafschaften Hoya und Diepholz", Band 1 und 2 (Faksimiledruck 1980 der Ausgabe 1901, erschienen beim Verlag Walter Leseberg in Nienburg), entnommen. Hier findet man zu den Orten z.T. sehr ausführliche Beschreibungen, auch unter Einbeziehung geschichtlicher Hintergründe.

Mit der Führung von Kirchenbüchern wurde in Lavelsloh 1654 begonnen. Diese Datenbank umfasst den Zeitraum ab 1654 bis 1875, im Bereich der Sterbedaten sind auch Ergänzungen bis 1878 eingefügt.

Weitere Informationen zu den Familiennamen, oft bis 1521 zurückgehend, findet man in den beiden Bänden von Heinrich Meyerholz "Bodenständige Familien in den Grafschaften Hoya und Diepholz", die in vielen Archiven vorgehalten werden. Darin sind in den Vorbemerkungen auch wertvolle Hinweise über das Führen von Familiennamen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts enthalten, dessen Eigenarten auch die vorliegende Arbeit erheblich erschwert haben (siehe auch unter "Hinweise/Erläuterungen").

Für die Jahre 1747 bis 1799 enthalten die Kirchenbücher von Lavelsloh eine Chronik, die von den Pastoren Oldendorp und Münchmeyer erstellt wurde. Der Bearbeiter kann auf Wunsch eine Abschrift zur Verfügung stellen. Neben örtlichen Begebenheiten, Hinweisen auf Wetter und Ernte, werden auch politische und kriegerische Ereignisse in nah und fern beschrieben.
Über einen herausragenden Kriminalfall des Jahres 1772, die Beraubung des Postwagens bei Diepenau durch einen Einwohner des Kirchspiels, hat der Lavelsloher Pastor Thelemann etwa 1927/1928 eine Erzählung verfasst. In einer Anschlußgeschichte "Die drei Schatzgräber" schildert er zudem die etwa 1818/1820 erfolgte Suche nach dem Diebesgut von 1772. Weitere Einzelheiten dazu ggf. beim Bearbeiter.


Die Datenbank umfasst ca. 25.000 Personen, die zum weit überwiegenden Teil in ca. 6.200 Familien verknüpft sind. Sie soll eine Hilfe für den Ahnen- und Familienforscher sein, kann aber die eigene Arbeit in den Archiven nicht ersetzen. Der Bearbeiter kann auch keine Gewähr für die Richtigkeit übernehmen. Die Datenerfassung erfolgte mit dem Programm GENProfi.

Für die Mitteilung von Änderungen und Ergänzungen (z.B. Geburts- und Taufdaten Auswärtiger) ist der Bearbeiter sehr dankbar. Besonderes Interesse besteht auch an Informationen über den auswärtigen Verbleib der Personen aus dem Kirchspiel. Hinweise darauf sollen noch in der Datenbank angemerkt werden, damit andere Forscher daraus ggf. Schlüsse für weitere Forschungen ziehen können.

Die Daten wurden von Volkmar Häseker zusammengetragen. Nach seinem Tod 2004 gehen Nachfragen, Änderungen und Ergänzungen zu den Daten bitte an:
 Bernd Salewski ( Salewski.Hambergen@ewetel.net )

Bemerkungen / Quellen:

Der Benutzer der Datenbank muß wissen, daß die Kirchenbücher von Lavelsloh...
...bei den Taufdaten
in den Einträgen von 1654 bis 1697 regelmäßig keine Taufnamen enthalten. Getauft wurden immer nur "Söhnlein" und "Töchterlein". In einigen wenigen Fällen ist später von anderer Hand ein Vorname nachgetragen worden. Von 1654 bis 1749 ist auch immer nur der Vater des Kindes genannt. Erst danach folgt die für die zweifelsfreie Familienzusammenstellung wichtige Angabe der Mutter.
...bei den Sterbedaten
von 1654 bis 1727 fast ausnahmslos das für die Identifikation von "Söhnlein" und "Töchterlein" wichtige Sterbealter nicht angeben ist. (siehe auch unten "In den frühen Familien........")
...bei unehelichen Geburten
bis 1875 die Vornamen der Mütter vielfach nicht korrekt angeben. Oftmals ist anstelle der vollständigen Vornamen nur der Rufname eingetragen. Öfters sind Hinweise auf das dritte oder vierte uneheliche Kind vorhanden, obwohl dies von den Vornamen der Mutter her nicht nachvollziehbar ist. In etlichen Fällen konnte der Bearbeiter das Kind deshalb nicht mit der Mutter verknüpfen und hat sie nur unter den Bemerkungen zum Kind angeben können. Gegebenenfalls können die Namen der Taufpaten noch eine "Familienzusammenführung" ermöglichen. Sie können beim Bearbeiter erfragt werden.
...bei den Familiennamen
galt bis etwa 1780 die Praxis, daß der einheiratende Mann den Namen der Ehefrau annahm. Heiratete er eine Witwe, führte er den Namen des verstorbenen Hofbesitzers fort.
In der Folge wurde aber vielfach bei Geburten und Sterbefällen immer wieder auch der Geburtsname des Ehemannes als Familienname verwendet. Bei der Zusammenstellung der Familien ergab sich dadurch ein buntes Namensbild. Einige Kinder führten den Familiennamen der Mutter, andere den des Vaters, obwohl der wiederum bei der Einheirat den Namen der Frau übernommen hatte. Im Todesfall starb der Vater unter Umständen wieder unter seinem Geburtsnamen, und auch die nach dem Namen des einen oder anderen Elternteils getauften Kinder heirateten und/oder starben manchmal später unter dem Namen des anderen Elternteils. Vielfach wurden bei den Taufen auch beide Familiennamen erwähnt ("Möhring oder Buschmann", "Buschmann sive Möhring", Möhring alias Buschmann", usw. - Manchmal kam auch noch der Hofname ins Spiel, so daß sich Namenskonstruktionen wie "Buschmann oder Möhring sive Sudbrink" ergaben.

Obige Umstände haben die Zusammenstellung der Familien sehr erschwert und könnten trotz größter Sorgfalt möglicherweise auch eine Fehlerquelle gewesen sein.

Um das Durcheinander in den Familiennamen nicht auf das Namensverzeichnis zu übertragen, hätten die Familiennamen auf einen einheitlichen, modernen Stand gebracht werden müssen. Dies hätte aber dem genealogischen Grundsatz widersprochen, den bei der Taufe einer Person genannten Familiennamen möglichst unverändert zu lassen, und zwar in seiner individuellen Schreibweise. (Beerens, Berens, Behrens, Berns, Behrend, Berend usw., oft schon innerhalb der gleichen Familie.)
Um das Namensverzeichnis, das ja den Einstieg in die Datenbank bewirkt, übersichtlich zu halten, sind deshalb "Leitnamen" vergeben worden. Beispiele: Moering, Möring, Möhring, Buschmann sive Möring usw. unter MÖHRING, Smees, Schmehe, Smed, Schmid unter SCHMIDT, Köstring, Köstering, Küstring und Küstering findet man unter Köstering/Küstering. - Unehel. Kinder sind in der Datenbank mit "Mutternamen gen Vaternamen" erfaßt (gen=genannt). Analog zur damaligen Praxis, daß ein unehel. Kind offiziell den Namen des Vaters trug, sind sie im Namensverzeichnis dem Namen des Vaters zugeordnet worden.
Die heiratsbedingte Namensänderung eines Mannes drückt sich in dem Zusatz "vulgo neuer Name" zum Geburtsnamen aus. Zuordnung im Namensverzeichnis unter dem neuen Familiennamen, also ist "Möhring vulgo Ostermeyer" unter "Ostermeyer" zu finden! Unter "Möhring" ist aber ein Hinweis "siehe auch Ostermeyer" angebracht.

In den "frühen" Familien stimmt unter Umständen die Zahl der Kinder nicht. Wie erwähnt, wurden nur Söhne und Töchter, ohne Angabe des Taufnamens, getauft, und bis 1727 wurde im Begräbnisregister fast kein Sterbealter genannt. Starb ein erwachsenes, verheiratetes Familienmitglied ohne Altersangabe, wurde diese Person der Ursprungsfamilie mit einem geschätzten Geburtsjahr immer dann zusätzlich zugeordnet, wenn dort mehr als eine "Tochter" oder ein "Sohn" vorhanden, eine eindeutige Zuordnung also nicht möglich war.

Abschließend muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß es bei den Ortsnamen "Steinbrink" und "Nordhausen" keine eindeutige Trennung im KB gegeben hat, weil beide ineinander übergingen. Ebenso ist oft nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei "Ströhen" um das Ksp. Lavelsloh oder das Ksp. Varrel handelt, wobei erschwerend hinzu kommt, daß auch Preußisch Ströhen gelegentlich nur als "Ströhen" bezeichnet wurde.


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Fragen zu den Daten, Ergänzungen und Korrekturen bitte an den Bearbeiter dieses Ortsfamilienbuches:
Bernd Salewski


Letzter Stand Ortsfamilienbuch Lavelsloh: 09.04.2014