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Ortsfamilienbuch Kreis Bunzlau-West (Lausitzer Anteil)
Der Landkreis Bunzlau gehörte vor der Vertreibung der deutschen Bevölkerung zum Regierungsbezirk Liegnitz in der preußischen Provinz Niederschlesien. Heute liegt der Kreis in der polnischen Wojewodschaft Niederschlesien (Województwo dolnośląskie) und heißt in polnischer Sprache Powiat Bolesławiecki. Im vorliegenden Ortsfamilienbuch wird nur der westliche Teil des ehemaligen Landkreises, also die zur Oberlausitz gehörenden Ortschaften westlich des Flüßchens Queis (poln. Kwisa) einschließlich der direkt im Queistal gelegenen östlichen Ortschaften betrachtet. Ausgenommen sind Orte, die bereits in anderen Ortsfamilienbüchern erfasst wurden: Gersdorf am Queis (poln. Gierałtów), Günthersdorf (poln. Godzieszów), Waldau (poln. Wykroty) und Ullersdorf am Queis (poln. Ołdrzychów). Das Buch erfasst in alphabetischer Reihenfolge also folgende Ortschaften: Altenhain (Stary Gaj), Zum Ortsfamilienbuch selbst: Die heute noch zugänglichen Datenquellen für die Erstellung eines Ortsfamilienbuches sind äußerst spärlich. Die evangelischen Kirchenbücher der genannten Orte sind im Krieg fast vollständig verloren gegangen. Ebenso die standesamtlichen Register. Da die überwiegende Mehrzahl der Einwohner evangelischen Glaubens war, wurden die wenigen Katholiken in den Kirchenbüchern von Nachbargemeinden mit größerem Anteil an katholischer Bevölkerung erfasst. Grundlage für die Datenerfassung waren also die standesamtlichen Urkunden anderer, zum Teil auch weiter entfernter Orte, die Auswertung von Chroniken, Steuerlisten, privater Unterlagen und nicht zuletzt die Familiennachrichten aus der Bunzlauer Heimatzeitung von 1952 bis heute. Alles in Allem ergibt sich jedoch nach der Erfassung dieser Daten ein so lückenhaftes Bild, dass sich eine durchgehende Ahnenlinie aus ihnen nur in den wenigsten Fällen nachweisen lässt. Für einige Gemeinden gibt es zudem mehr Material (z.B. für Siegersdorf) für andere fast Garnichts (z.B. Aschitzau). Wer also im Ortsfamilienbuch nach seinen Vorfahren sucht und nicht fündig wird, wird zunächst enttäuscht sein. Das Projekt „Ortsfamilienbuch“ versteht sich jedoch nicht als einmalige, „statische“ Arbeit, sondern will weiter gefüllt und belebt werden. Die Nutzer des Ortsfamilienbuches werden daher gebeten dem Verfasser weitere Daten zur Verfügung zu stellen, soweit diese vorhanden sind. Viele der Leser werden zuhause selbst noch Unterlagen haben, die genealogisch verwertbare Daten enthalten, wie Ahnenpässe, Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden und so weiter. Der Ein oder Andere wird vielleicht auch schon eigene Ahnentafeln erstellt oder solche von Vorfahren ererbt haben. Während der Zeit des dritten Reiches mussten weite Bevölkerungskreise zur Erstellung eines Ahnenpasses Abschriften aus Kirchenbüchern beibringen, die heute selbst vielleicht verschollen oder vernichtet sind. Solche Unterlagen reichen zum Teil ebenfalls bis in die Zeit vor 1800 zurück und können Lücken in den bereits vorhandenen Aufzeichnungen schließen. Sie sind daher für die Komplettierung des Ortsfamilienbuches von hohem Wert. Der Autor weist vorsorglich darauf hin, dass die Daten natürlich mit dem Erscheinen des Ortsfamilienbuches im Internet veröffentlicht werden. Wer gegen die Veröffentlichung der Daten einzelner Personen Einwände hat, möge dies bitte mitteilen. Aber keine Angst, der Datenschutz wird gewahrt. Im Internet erscheinen nur Daten von Personen, die schon gestorben sind, oder deren Geburt mehr als 110 Jahre zurück liegt. Interessant sind hierbei immer Geburts-, Tauf-, Heirats-, Sterbe- und Begräbnisdaten und -orte, sowie ggf. Religion und Beruf. Die Nutzer des Ortsfamilienbuches werden ebenso gebeten den Autor auf mögliche Fehler hinzuweisen. Mahlow, im Dezember 2022 |
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Letzter Stand Ortsfamilienbuch Kreis Bunzlau-West (Lausitzer Anteil): 27.08.2024 Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons - Namensnennung 4.0 International Lizenz |